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TREUEPROGRAMM

Wie das Treueprogramm funktioniert

 

Das Treueprogramm belohnt Ihren Einkauf! Die Initiative ist den vertrauenswürdigsten Kunden vorbehalten und sieht die Sammlung von Treuepunkten vor, die zum Zeitpunkt der Zahlung in echte Rabatte umgewandelt werden können.

 

 

Wie kann ich sie ansammeln?

Das Sammeln von Punkten ist schnell und einfach:

 

KAUF VOM REGISTRIERTEN KUNDEN: Für jeden Einkauf als registrierter Kunde (diese gelten nicht für Bestellungen als Gast) wird Ihnen ein Punkt für jeden Euro der gekauften Produkte * berechnet (ES: 100 € Ausgaben = 100 Punkte).

 

* Versandkosten oder Nachnahmekosten werden nicht berücksichtigt, bereits rabattierte Produkte sind ausgeschlossen

 

Wie man sie benutzt

 

Die Verwendung Ihrer Punkte ist einfach und unmittelbar. Wenn Sie für Ihren Einkauf bezahlen, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Punkte verwenden und einen Rabatt erhalten möchten (50 PUNKTE = 1,50 € RABATT). Vergessen Sie nicht, dass die Punkte verfallen! Sie können die Frist überwachen, indem Sie Ihren privaten Bereich überprüfen!

 

Referenzgesetzgebung

 

 In Übereinstimmung mit dem D.P.R. 430 vom 26. Oktober 2001 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen wurde beschlossen, die Frist für das Sammeln von Punkten für den 31.12.2020 festzulegen. Die gesammelten Punkte können bis zum 31.12.2021 noch eingelöst werden. Die hier disziplinierte Punktesammlung hat eine begrenzte Dauer und bleibt aktiv, solange das Kundenkonto, mit dem sie verknüpft ist, aktiv ist. Die Kündigung des Kundenkontos bestimmt die Einstellung der Abholung und die Stornierung aller damit verbundenen Punkte. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden allen Begünstigten unverzüglich direkt auf der Website mitgeteilt. Die Initiative ist völlig kostenlos; stellt keinen Wettbewerb oder eine Preisoperation gemäß dem Präsidialdekret dar 430/2001 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen. Diese Initiative fällt unter die in Artikel 6 des Präsidialdekrets genannten Fälle 430 vom 26. Oktober 2001 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen (Verordnung über die organische Überarbeitung der Regeln für Wettbewerbe und Preisverhandlungen sowie über die Manifestation des lokalen Schicksals gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 1997 Nr. 449 - im Amtsblatt Nr. 289 vom 13. Dezember 2001).).

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